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   LG Hamburg, 22.08.2006 - 312 O 112/06   

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LG Hamburg, 22.08.2006 - 312 O 112/06 (https://dejure.org/2006,45996)
LG Hamburg, Entscheidung vom 22.08.2006 - 312 O 112/06 (https://dejure.org/2006,45996)
LG Hamburg, Entscheidung vom 22. August 2006 - 312 O 112/06 (https://dejure.org/2006,45996)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus LG Hamburg, 22.08.2006 - 312 O 112/06
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH MD 2005, 503, 508 - Lila Schokolade m.w.N.; BGH GRUR 2004, 865, 866 - Mustang ).

    Bei der Beurteilung der Zeichenähnlichkeit ist von dem das Kennzeichenrecht beherrschenden Grundsatz auszugehen, dass es zunächst auf den jeweiligen Gesamteindruck der einander gegenüberstehenden Zeichen ankommt (BGH GRUR 2004, 865, 866 - Mustang m.w.N.).

    Dass grundsätzlich auf den Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Zeichen abzustellen ist, schließt es danach nicht aus, dass einem einzelnen Zeichenbestandteil unter Umständen eine besondere, das gesamte Zeichen prägende Kennzeichnungskraft beizumessen und deshalb bei Übereinstimmung von Zeichen in dem jeweils prägenden Bestandteil die Gefahr einer Verwechslung der beiden Gesamtbezeichnungen zu bejahen ist (BGH GRUR 2004, 865, 866 - Mustang m.w.N.).

    Nicht ausreichend ist es danach, dass der übereinstimmende Bestandteil für den Gesamteindruck des Zeichens lediglich mitbestimmend ist (BGH GRUR 2004, 865, 866 - Mustang ; BGH GRUR 2003, 880, 881 - CityPlus jeweils m.w.N.).

  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 122/00

    "City Plus"; Kennzeichnungskraft von Bestandteilen einer Wortmarke

    Auszug aus LG Hamburg, 22.08.2006 - 312 O 112/06
    (BGH GRUR 2003, 880, 881 - CityPlus m.w.N.).

    Nicht ausreichend ist es danach, dass der übereinstimmende Bestandteil für den Gesamteindruck des Zeichens lediglich mitbestimmend ist (BGH GRUR 2004, 865, 866 - Mustang ; BGH GRUR 2003, 880, 881 - CityPlus jeweils m.w.N.).

  • BGH, 03.11.2005 - I ZR 29/03

    Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem

    Auszug aus LG Hamburg, 22.08.2006 - 312 O 112/06
    Es ist vielmehr so, dass der Markenschutz in seinem Anwendungsbereich grundsätzlich den lauterkeitsrechtlichen Schutz verdrängt (BGH GRUR 2006, 329, 332 - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem m.w.N.).
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